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Das Landesgericht SalzburgDas Landesgericht Salzburg ist einerseits ein Gerichtshof und als solcher für das gesamte Bundesland Salzburg mit 119 Gemeinden auf 7.154 km2 und rund 500.000 Einwohnern zuständig. Ein Teil der insgesamt rund 50 Richter entscheidet in erster Instanz in Zivil-, Handels-, Konkurs-, Firmenbuch-, Arbeits- und Sozialgerichts- und Strafsachen. Andererseits ist es Organisationseinheit für die unterstellten, nach den Gerichtszusammenlegungen in den Jahren 2002 und 2004 nur mehr 9 (vorher 16) Bezirksgerichte. Ein Teil der Richter des Landesgerichtes entscheidet in Senaten in zweiter Instanz über Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der Bezirksgerichte. Das Landesgericht ist somit in erster und in zweiter Instanz tätig. Klicken Sie zum Aufsuchen eines bestimmten Bezirksgerichtes auf die nebenstehende Karte. Verwenden Sie zur Suche des für einen bestimmten Wohnort zuständigen Bezirksgerichtes das Gemeindeverzeichnis. |
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Weitere Justizbehörden:Die Staatsanwaltschaft Salzburg:
Die Justizanstalt Salzburg:
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