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Geschichte: |
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1803 wurde Salzburg zum Herzogtum erhoben
und Die "Fronfeste" Das Ende der Selbstständigkeit und der Abstieg zur ProvinzDer Preßburger Frieden 1805 bedeutete jedoch bereits das Ende des Kurfürstentums. Salzburg und Berchtesgaden fielen der österreichischen Monarchie zu, Passau und Eichstätt hingegen gingen an Bayern. Die Vereinigung mit Österreich bedeuteten für das Land den Verlust der Selbstständigkeit eines Reichsfürstentums und den Umbau in eine Provinz des Habsburgerreiches mit einer Angleichung der Justizbehörden. Im Wiener Frieden vom 14.10.1809 musste Österreich das Land an Napoleon abtreten, sodass es für 17 Monate unter französische Herrschaft geriet. Durch eine Verfügung Napoleons fiel das Land 1810 an Bayern, es blieb unter der Herrschaft der Wittelsbacher bis es 1816 endgültig wieder an Österreich zurückgestellt wurde. Noch 1816 wurde ein Kreisamt eingerichtet, im Jahr 1818 ein Stadt- und Landrecht als Justizbehörde bestellt. Die Provinzialisierung führte zu einem wirtschaftlichen und kulturellen Niedergang. 1820 wurden die 22 alten Pfleggerichte wiederhergestellt. Die großen Kodifikationen im straf- und zivilrechtlichen Bereich gaben einer eigenständigen Entwicklung keinen Spielraum mehr. Durch das Revolutionsjahr 1848 kam die Rechtsentwicklung österreichweit wieder spürbar in Fluss und fand ihren Höhepunkt in der Dezemberverfassung 1867. Ab 1868 kam es zu mehreren gesetzgeberischen Initiativen: das Eherecht des ABGB wurde wiederhergestellt, 1873 eine Strafprozessordnung erlassen. Sozialgesetze prägten die Rechtsentwicklung in Österreich im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts. Die Entwicklung der heutigen Gerichtsstruktur und der richterlichen Unabhängigkeit. Wie das Landesgericht Salzburg zum Oberlandesgericht Linz kamHand in Hand mit dieser
Entwicklung kam es zur Einrichtung einer zeitgemäßen
Gerichtsorganisation. Die Verstaatlichung der Justiz, die Sicherung der
richterlichen Unabhängigkeit, die Trennung der Justiz von der
Verwaltung, der Abbau privilegierter Gerichtsstände, die Beteiligung der
Laien an der Rechtsprechung, das Öffentlichkeits- und
Mündlichkeitsprinzip in den Gerichtsverfahren traten bei der
Umstrukturierung nach 1848 in Erscheinung. Die Errichtung des neuen LandesgerichtsgebäudesDas Landesgericht Salzburg
amtierte bis 1909 am Residenzplatz. Die Rechts- und Gerichtsentwicklung im 20. JahrhundertWeder der Erste Weltkrieg
noch das Ende der Monarchie änderten wesentliches an der
Gerichtsorganisation. Durch Rechtsüberleitung wurde das
Staatsgrundgesetz über die richterliche Gewalt und das
Gerichtsorganisationsgesetz übernommen, die Bundesverfassung vom
1.10.1920 sicherte in einem eigenen Kapitel über die Gerichtsbarkeit die
wichtigen Errungenschaften des 19. Jahrhunderts. In der Maiverfassung 1934 wurden eine Anzahl rechtsstaatlicher Errungenschaften beseitigt, insbesondere die Geschworenengerichte und die richterliche Unabhängigkeit. Sondergerichte wurden neben den bestehenden eingerichtet. Ab 1938 wurde das Rechtssystem dem reichs- deutschen System angepasst, aus den österreichischen Justizbehörden wurden Reichsbehörden. Nach 1945 kehrte man zum System vor 1934 zurück, die Besatzungsmacht unterhielt daneben eine eigene Gerichtsbarkeit im Justizgebäude. Heute entscheidet das Landesgericht in erster Instanz in Straf- und Zivilsachen; zweite Instanz ist hier das Oberlandesgericht in Linz. In zweiter Instanz entscheiden die Rechtsmittelsenate des Landesgerichtes über die Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Bezirksgerichte. Am Gerichtshof sind ein Präsident, zwei Vizepräsidenten und ca. 45 weitere Richter tätig. Der Sprengel umfasst rund 500.000 Einwohner.
Die Präsidenten des Landesgerichtes Salzburg (seit 1899)
Die GebäudesituationAls das neue Justizgebäude Salzburg im Jahre 1909 bezogen wurde, übersiedelten das Bezirksgericht, das bis dahin in der Kaigasse untergebracht war, und Landesgericht gemeinsam in das neue Gebäude. Im Jahre 1924 erfolgte die Ausdehnung des Gerichtssprengels auf den Sprengel des ehemaligen Bezirksgerichtes Mattsee (dieses wurde im Jahre 1924 geschlossen). Durch die Errichtung eines Zubaues im Innenhof in den 70er Jahren konnte die Raumnot nur vorübergehend gelindert werden. In den 70er und 80er Jahren wurden sukzessive alle Raumreserven aufgebraucht (Dachbodenausbau, Umbau von WC in Büroräume). Über lange Zeit gab es Ideen zu einer Absiedelung des Gerichtes (z.B. Kieselgebäude) oder einer räumlichen Trennung von Bezirks- und Landesgericht. Daneben wurde die Idee eines "Gerichtsbezirkes" verfolgt, wofür sich die gegenüberliegende "Polizeikaserne" anbot. Diese Idee scheiterte aber lange Zeit daran, dass die Polizei das Gebäude nicht freigeben wollte. 1988 wurden dem Bezirksgericht einige Räumlichkeiten in der Polizeikaserne zur Verfügung gestellt. Später wurde auf der Südseite der Polizeikaserne ein Zubau errichtet. Mit Fertigstellung dieses Erweiterungsbaues im September 2001 wurde ein Großteil der bezirksgerichtlichen Abteilungen (Straf-, Exekutions-, Zivil- und Unterbringungsrichter samt Kanzleien und die Gerichtsvollzieher) dort untergebracht. Auch Teile des Landesgerichtes wurden ausgesiedelt: Die arbeits- und sozialgerichtlichen Abteilungen residieren seit Anfang der 90er Jahre zunächst in angemieteten Räumlichkeiten in der Imbergstraße am anderen Salzachufer, was, abgesehen von der dortigen Raumnot, den Aktenlauf nicht gerade vereinfachte. Daneben mussten im Zuge des strafrechtlichen Großverfahrens WEB viele Jahre lang Räumlichkeiten in einer Villa am Rudolfskai (sogenannte "WEB-Villa" angemietet werden. Im Sommer 2010 übersiedelten die arbeits- und sozialgerichtlichen Abteilungen in die Container am Ignaz Rieder Kai, in denen vorher das Bezirksgericht untergebracht war. Diese werden dort bis zum Abschluss der Generalsanierung des Landesgerichtsgebäudes bleiben. Damit wurde der Raumbedarf der beiden Gerichte aber nur vorübergehend abgedeckt. Im Jahr 2007 musste erneut Platz geschaffen werden für die Vergrößerung der Staatsanwaltschaft aufgrund der StPO-Reform. Dazu wurden weitere Abteilungen des Bezirksgerichtes ausgesiedelt. 2008 wurden dann die Weichen für eine Gesamtlösung gestellt. Das Bezirksgericht übersiedelte zunächst in einen Containerbau am Ignaz Rieder Kai, während die Polizeikaserne generalsaniert wurde. Im Sommer 2010 übersiedelte der Großteil des Bezirksgerichtes in das neue Justizgebäude Rudolfsplatz 3. Bis Ende 2010 wurde auch der 2001 errichtete Zubau zur Polizeikaserne saniert und seit 2011 sind erstmals alle Abteilungen des Bezirksgerichtes in einem eigenen Gebäude vereint. Das Gebäude "Landesgericht" (Justizgebäude Rudolfsplatz 2) soll nach dem Auszug der Justizanstalt, die in der Ursteinau in Puch ein neues Quartier bekommen wird, - voraussichtlich 2014 - ebenfalls generalsaniert werden und dann nur mehr das Landesgericht (inklusive der derzeitigen Expositur Arbeits- und Sozialgericht im Containerquartier am Ignaz Rieder Kai) und die Staatsanwaltschaft aufnehmen. Damit wäre endlich der "Salzburger Gerichtsbezirk" mit den Gerichtsgebäuden Rudolfsplatz 2 und Rudolfsplatz 3 umgesetzt.
17.11.2011 |
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